Rechtsanwalt Gloeckner von GP Law, Future Business KG aA, Nachrangdarlehen, Faktum Finance und der Besuch der BaFin und viele weitere Themen

Darüber haben wir in dieser Woche auf unserer Internetseite diebewertung.de berichtet. Ein fast unglaubliches Spiel spielt sich derzeit beim Thema „Insolvenzverfahren der Future Business KG aA und Insolvenzverwalter Kübler“ ab. Das nicht nur aus unserer Sicht, sondern auch aus der Sicht vieler beteiligter Anwälte. Das Ganze könnte auch ein „Geschmäckle“ haben, denn Rechtsanwalt Gloeckner von GP Law aus Nürnberg, hatte Rechtsanwalt Kübler als Insolvenzverwalter für das Unternehmen empfohlen in seinem Insolvenzantrag an das Dresdner Amtsgericht. Nun empfiehlt dieser empfohlene Herr Kübler genau diesen Rechtsanwalt als gemeinsamen Gläubigervertreter. Herr Kübler bestand in einem Telefongespräch darauf „das ihm das Gericht so in Auftrag gegeben habe“. Ob das so ist wissen wir nicht. Allein dieser Vorgang wirft sicherlich viele Fragen auf, denn hier könnte es um ein Honorar von über 20 Millionen Euro gehen die Herr Gloeckner beanspruchen könnte, wenn er dann beauftragt wird. In den Augen so manches beauftragten rechtlichen Vertreters der Gläubiger der Fubus KG aA ist das sogar ein rechtlich doch sehr hinterfragenswerter Vorgang. Wir sagen Nein zur Beauftragung von Rechtsanwalt Gloeckner von GP Law aus Nürnberg.

Faktum Finance hatte Besuch von der BaFin im Hause. Hier geht es wohl um eine Prüfung der Unterlagen des von der Faktum Finance emittierten Nachrangdarlehens. Die BaFin wird hier prüfen wollen „ob ein Einlagegeschäft vorliegt“. Bejaht die BaFin das, dann müsste Faktum Finance alles Rückabwickeln müssen. Ob das dann ohne Schaden für die Anleger ausgehen würde wird man sehen müssen.

Wir haben uns daraufhin im Internet nochmals einige Nachrangdarlehensanbieter angeschaut. Welchen udn mit welchem Ergebnis, erfahren Sie auf unserer Plattform diebewertung.de 

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Thomas Bremer

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